Notdienst bei Streik : (Bundesarbeitsgericht vom 30.3.1982.)
Notdienstarbeiten, die auch während eines Streiks ausgeführt werden müssen sind nur solche Arbeiten, die erforderlich sind, um die Anlagen und Betriebsmittel während des Streiks so zu erhalten, dass nach Beendigung des Arbeitskampfes die Arbeit fortgesetzt werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Notdienstarbeiten, die auch während eines Streiks ausgeführt werden müssen sind nur solche Arbeiten, die erforderlich sind, um die Anlagen und Betriebsmittel während des Streiks so zu erhalten, dass nach Beendigung des Arbeitskampfes die Arbeit fortgesetzt werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |