Gemeindegut gilt in Zukunft nicht mehr als 'automatisch' agrarwirtschaftlich : Verfassungsgerichtshof hob wichtige Flurverfassungsbestimmung auf
Der Verfassungsgerichtshof hat 15 Abs.2 lit. d des (Bundes) Flurverfassungsgrundgesetzes aus dem Jahre 1951 sowie den 31 Abs.2 lit. d des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben.
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Veröffentlicht in: | Vorarlberger Nachrichten (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.013 Flurverfassung
34.038 Rechtsprechung 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Der Verfassungsgerichtshof hat 15 Abs.2 lit. d des (Bundes) Flurverfassungsgrundgesetzes aus dem Jahre 1951 sowie den 31 Abs.2 lit. d des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |