Die neue Zumutbarkeits-Regelung

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 31.3.1982 ist die Herabqualifizierung nur noch möglich, wenn die Arbeitsvermittlung trotz intensivster Vermittlungsbemühungen innerhalb einer Frist von drei Wochen keinen Arbeitssuchenden der unteren Qualitätsstufe finden konnte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsdienst (1982; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach dem Kabinettsbeschluss vom 31.3.1982 ist die Herabqualifizierung nur noch möglich, wenn die Arbeitsvermittlung trotz intensivster Vermittlungsbemühungen innerhalb einer Frist von drei Wochen keinen Arbeitssuchenden der unteren Qualitätsstufe finden konnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog