Arbeitszeit allein kein Kriterium der persönlichen Abhängigkeit : BM f. soziale Verwaltung v.21.10.1981. VGH v.11.9.1981

Diese das Verhältnis persönlicher Abhängigkeit kennzeichnenden Merkmale können nämlich auch dann gegeben sein, wenn der Beschäftigte Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weithin selbst bestimmen kann. Es kommt vielmehr darauf an, ob unter Berücksichtigung aller im Einzelfall gegebenen Umstände...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3399)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Diese das Verhältnis persönlicher Abhängigkeit kennzeichnenden Merkmale können nämlich auch dann gegeben sein, wenn der Beschäftigte Beginn und Dauer der täglichen Arbeitszeit weithin selbst bestimmen kann. Es kommt vielmehr darauf an, ob unter Berücksichtigung aller im Einzelfall gegebenen Umstände die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch seine Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog