Die Änderung genereller betrieblicher Versorgungszusagen durch Betriebsvereinbarungen

Es ist zu begrüssen, dass das BAG das Änderungsinstrument Betriebsvereinbarung weiterhin anerkennt. Die ablösende Betriebsvereinbarung muss der gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 10)
VerfasserIn: Höfer, Reinhold
Küpper, Peter
Ort / Verlag / Datum:10.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist zu begrüssen, dass das BAG das Änderungsinstrument Betriebsvereinbarung weiterhin anerkennt. Die ablösende Betriebsvereinbarung muss der gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog