Mitbestimmungsgesetz: Stichentscheid des Vorsitzenden des Personalausschusses des Aufsichtsrats zulässig : Bundesgerichtshof v.25.2.1982
Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Den Gesellschaften steht es jedoch frei, im gesellschaftsrechtlich zulässigen Rahmen für die Ausschüsse ähnliche Regelungen zu treffen, wie sie das Gesetz für den Gesamtaufsichtsrat...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
34.038 Rechtsprechung 331.15 Betriebsverfassung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-193766 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |