Mitbestimmungsgesetz: Stichentscheid des Vorsitzenden des Personalausschusses des Aufsichtsrats zulässig : Bundesgerichtshof v.25.2.1982

Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Den Gesellschaften steht es jedoch frei, im gesellschaftsrechtlich zulässigen Rahmen für die Ausschüsse ähnliche Regelungen zu treffen, wie sie das Gesetz für den Gesamtaufsichtsrat...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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