Mitbestimmungsgesetz: Stichentscheid des Vorsitzenden des Personalausschusses des Aufsichtsrats zulässig : Bundesgerichtshof v.25.2.1982

Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Den Gesellschaften steht es jedoch frei, im gesellschaftsrechtlich zulässigen Rahmen für die Ausschüsse ähnliche Regelungen zu treffen, wie sie das Gesetz für den Gesamtaufsichtsrat...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Mitbestimmungsgesetz regelt nicht die Bildung, Zusammensetzung und Organisation von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Den Gesellschaften steht es jedoch frei, im gesellschaftsrechtlich zulässigen Rahmen für die Ausschüsse ähnliche Regelungen zu treffen, wie sie das Gesetz für den Gesamtaufsichtsrat vorgeschrieben hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog