Im Coop-Fall will das Kartellamt einmal seine eigene Macht testen : Fusionskontrolle / Begründung mit der Nachfragemacht / Die Omnipotenz des Bundeskartellamtes

Mit der Kartellnovelle von 1980 hat das Bundeskartellamt einen Generalschlüssel, mit dem es jede Fusion verbieten kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1982)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:334.5 Konsumgenossenschaften
347.733 Kartellrecht
338.87 Fusionen
Region:BRD
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