Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen : HessStGH v.30.12.1981

3-6 des hessischen Oberstufengesetzes verstossen gegen Art. 55 S.1, weil sie das durch die Verfassung des Landes Hessen gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht auf Auswahl der Bildungsgänge und Ausbildungsziele nicht mehr ausreichend ermöglichen. Die hessische Verfassung verleiht den Eltern kolle...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit
37.05 Schulen
34.038 Rechtsprechung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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