Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen : HessStGH v.30.12.1981
3-6 des hessischen Oberstufengesetzes verstossen gegen Art. 55 S.1, weil sie das durch die Verfassung des Landes Hessen gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht auf Auswahl der Bildungsgänge und Ausbildungsziele nicht mehr ausreichend ermöglichen. Die hessische Verfassung verleiht den Eltern kolle...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit
37.05 Schulen 34.038 Rechtsprechung 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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