Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und die Überprüfung der Gesetzgebung
Obgleich der Grundrechtsschutz durch den EuGH höchste Anerkennung verdient, böte ein weiterer Ausbau des Grundrechtsschutzes auf der Basis geschriebenen Rechts Vorzüge.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1982; Nr 3/4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
341.176 EG 34.03 Rechtsschutz |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Obgleich der Grundrechtsschutz durch den EuGH höchste Anerkennung verdient, böte ein weiterer Ausbau des Grundrechtsschutzes auf der Basis geschriebenen Rechts Vorzüge. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |