Die Rechtsprechung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäss 38 BetrVG

Sinkt in einem Betrieb die Beschäftigtenzahl nicht nur vorübergehend und erheblich ab, so ist der Betriebsrat verpflichtet, Freistellungen rückgängig zu machen. Ein Anspruch des Betriebsrats auf zusätzliche Freistellung von Betriebsratsmitgliedern kann auch bei fehlendem Einverständnis des Arbeitgeb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 8)
VerfasserIn: Becker-Schaffner, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:20.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sinkt in einem Betrieb die Beschäftigtenzahl nicht nur vorübergehend und erheblich ab, so ist der Betriebsrat verpflichtet, Freistellungen rückgängig zu machen. Ein Anspruch des Betriebsrats auf zusätzliche Freistellung von Betriebsratsmitgliedern kann auch bei fehlendem Einverständnis des Arbeitgebers dann gegeben sein soweit dies nach Art und Umfang erforderlich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog