Die Rechtsprechung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäss 38 BetrVG
Sinkt in einem Betrieb die Beschäftigtenzahl nicht nur vorübergehend und erheblich ab, so ist der Betriebsrat verpflichtet, Freistellungen rückgängig zu machen. Ein Anspruch des Betriebsrats auf zusätzliche Freistellung von Betriebsratsmitgliedern kann auch bei fehlendem Einverständnis des Arbeitgeb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sinkt in einem Betrieb die Beschäftigtenzahl nicht nur vorübergehend und erheblich ab, so ist der Betriebsrat verpflichtet, Freistellungen rückgängig zu machen. Ein Anspruch des Betriebsrats auf zusätzliche Freistellung von Betriebsratsmitgliedern kann auch bei fehlendem Einverständnis des Arbeitgebers dann gegeben sein soweit dies nach Art und Umfang erforderlich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |