Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Kommunen

Aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts sind Kommunen legitimiert, die ihnen verbliebenen Spielräume nach eigenen Vorstellungen auszunutzen, mag dies auch aus dem Blickwinkel der Wirtschaft im Einzelfall zu nachteiligen Entscheidungen führen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Altenmüller, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:01.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712 Aufträge, öffentliche
342.4 Gemeindeverfassung
Region:BRD
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