Wider den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Staat und Bürger

Man stösst in der Praxis nur selten auf ein Rechtsverhältnis, das als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren ist, und wenn, dann häufen sich die Ungereimtheiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1982; Nr 3/4)
VerfasserIn: Püttner, Günter
Ort / Verlag / Datum:15.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
347.4 Vertragsrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
34.03 Rechtssicherheit
Region:Österreich
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