Verbindliche Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Arzt : Bundesarbeitsgericht v.18.12.1980

Bestimmt ein Tarifvertrag, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Arbeitnehmers einem Arzt als Dritten entsprechend 317 BGB verbindlich überlassen wird, so wird ein wesentliches Tatbestandsmerkmal für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung verbindlich festgestellt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:10.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
614.23 Ärzte
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bestimmt ein Tarifvertrag, dass die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Arbeitnehmers einem Arzt als Dritten entsprechend 317 BGB verbindlich überlassen wird, so wird ein wesentliches Tatbestandsmerkmal für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung verbindlich festgestellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog