Abschlussprüfung nicht bestanden: Wie geht es weiter?

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung. Keine höhere Vergütung während der verlängerten Ausbildung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Hanel, Erich
Ort / Verlag / Datum:20.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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