Abschlussprüfung nicht bestanden: Wie geht es weiter?
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung. Keine höhere Vergütung während der verlängerten Ausbildung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Personal (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.861 Lehrlingsausbildung
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Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-185229 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |