Abfertigung bei Übertragung des Unternehmens

Keine Unternehmensübertragung liegt hingegen vor, wenn eine juristische Person ihre Rechtsform ändert, oder wenn bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) nur einzelne Gesellschafter wechseln.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1982)
Ort / Verlag / Datum:19.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
65.016 Unternehmerwechsel
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Keine Unternehmensübertragung liegt hingegen vor, wenn eine juristische Person ihre Rechtsform ändert, oder wenn bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) nur einzelne Gesellschafter wechseln.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog