Keine Rechtfertigung der Entlassung wegen Überziehens der für die Führerscheinprüfung gewährten Freizeit : OGH v.23.6.1981
Auch wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtwidrigkeit zur Last fällt, war dieses Dienstversäumnis nicht so 'erheblich', dass es nur mit der sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantwortet werden konnte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3388)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung 331.845 Freizeit |
Region: | Österreich
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