Verwertung einer heimlichen Tonbandaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess : BGH v.24.11.1981

Grundsätzlich dürfen allerdings Privatgespräche ohne Einwilligung des Gesprächspartners weder auf Tonband aufgezeichnet noch durch Abspielen der Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Grundsätzlich dürfen allerdings Privatgespräche ohne Einwilligung des Gesprächspartners weder auf Tonband aufgezeichnet noch durch Abspielen der Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog