Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsrente nach 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO : Bundesverfassungsgericht v.10.11.1981
Jedenfalls ergeben sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Auslegung des Gesetzes durch das Bundessozialgericht Versicherte vor der Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit nur auf eine Tätigkeit der eigenen oder der nächstunteren Berufsgruppe verwiesen werden können...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 368.432 Invalidenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Jedenfalls ergeben sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Auslegung des Gesetzes durch das Bundessozialgericht Versicherte vor der Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit nur auf eine Tätigkeit der eigenen oder der nächstunteren Berufsgruppe verwiesen werden können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |