Der Frühwarnstreik

Streiks vor dem formellen Scheitern der Tarifverhandlungen und ggf. einer unmittelbar anschliessenden Schlichtung, sind unvereinbar mit Schlichtungsabkommen, die den Arbeitskampf vor dem Ende der Schlichtung uneingeschränkt verbieten. Im übrigen beurteilt sich die Rechtmässigkeit des Frühwarnstreiks...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 7)
VerfasserIn: Hanau, Peter
Ort / Verlag / Datum:19.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
342.728 Koalitionsrecht
351.83 Streikrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Streiks vor dem formellen Scheitern der Tarifverhandlungen und ggf. einer unmittelbar anschliessenden Schlichtung, sind unvereinbar mit Schlichtungsabkommen, die den Arbeitskampf vor dem Ende der Schlichtung uneingeschränkt verbieten. Im übrigen beurteilt sich die Rechtmässigkeit des Frühwarnstreiks nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog