Keine Gewerkschaftswerbung während der Arbeitszeit : Bundesarbeitsgericht v.24.1.1982

Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die einer Gewerkschaft die beabsichtigte Werbe-und Informationstätigkeit in einem Betrieb gegen den Willen des Betriebsinhabers gestatte. Auch das den Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz eingeräumte Zutrittsrecht erstrecke sich nur auf die Tätigkeit im Z...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.881 Gewerkschaften: Funktionäre
331.15 Betriebsverfassung
331.022 Arbeitsdisziplin
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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