Sozialversicherungsrechtliche Zusammenrechnung mehrerer Entgelte : Bundessozialgericht v.8.10.1981
Die Entgelte eines Versicherten aus zwei Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Unternehmen sind auch dann in jedem Unternehmen unabhängig von dem in dem anderen Unternehmen gezahlten Entgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen, wenn sie über dem Höchstbetrag (575 Abs.2 RVO) liegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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