Verletzung von Menschenrechten : Schriftliche Anfrage Nr.1063/81

Bei der Ausübung dieser Zuständigkeiten und im Rahmen seiner Tätigkeit beachtet der Rat die Grundrechte, wie sie sich insbesondere aus den Verfassungen der Mitgliedstaaten sowie aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (1982; Nr C 24)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Menschenrechte
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
341.176 EG
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