Welche Warneinrichtungen sind erlaubt?
Es wäre daher wünschenswert, nicht nur eine neue, den Erfordernissen angepasste WarneinrichtungsV zu erlassen, sondern auch von der Ermächtigung des 26a KFG vermehrt Gebrauch zu machen und in der KDV auch die näheren technischen Merkmale der übrigen Warneinrichtungen zu umschreiben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verkehrsrecht (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
351.81 Verkehrssicherheit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es wäre daher wünschenswert, nicht nur eine neue, den Erfordernissen angepasste WarneinrichtungsV zu erlassen, sondern auch von der Ermächtigung des 26a KFG vermehrt Gebrauch zu machen und in der KDV auch die näheren technischen Merkmale der übrigen Warneinrichtungen zu umschreiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |