Welche Warneinrichtungen sind erlaubt?

Es wäre daher wünschenswert, nicht nur eine neue, den Erfordernissen angepasste WarneinrichtungsV zu erlassen, sondern auch von der Ermächtigung des 26a KFG vermehrt Gebrauch zu machen und in der KDV auch die näheren technischen Merkmale der übrigen Warneinrichtungen zu umschreiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Lukas, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
351.81 Verkehrssicherheit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es wäre daher wünschenswert, nicht nur eine neue, den Erfordernissen angepasste WarneinrichtungsV zu erlassen, sondern auch von der Ermächtigung des 26a KFG vermehrt Gebrauch zu machen und in der KDV auch die näheren technischen Merkmale der übrigen Warneinrichtungen zu umschreiben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog