Kapitalwert von sog. verlängerten Leibrenten aus Rentenversicherungen : BFH v.2.10.1981

Unterliegen fällige Ansprüche auf Renten aus Rentenversicherungen, die mit garantierter Mindestlaufzeit auf die Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sind (verlängerte Leibrenten), der Vermögensteuer, so ist für die Ermittlung des Kapitalwerts jeweils der höhere Vervielfältiger der Tabelle zu 13...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:12.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Vermögenssteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unterliegen fällige Ansprüche auf Renten aus Rentenversicherungen, die mit garantierter Mindestlaufzeit auf die Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sind (verlängerte Leibrenten), der Vermögensteuer, so ist für die Ermittlung des Kapitalwerts jeweils der höhere Vervielfältiger der Tabelle zu 13 Abs.1 BewG oder 14 Abs.2 BewG anzuwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog