Sittenwidrigkeit der Vereinbarung über die Übernahme der Haftung des Filialleiters für das Kassenmanko auch bei Nichtverschulden : OGH v.17.3.1981

Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit im Sinne des 2 DHG wird nicht vermutet, sondern ist vom Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3382)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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