863, 1151 ABGB : OGH 19.5.1981
Die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, unterscheidet den 'freien' Arbeitsvertrag vom Arbeitsvertrag. Werden jahrelang Arbeitsleistungen in organisatorischer Gebundenheit und pe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverhältnis |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, unterscheidet den 'freien' Arbeitsvertrag vom Arbeitsvertrag. Werden jahrelang Arbeitsleistungen in organisatorischer Gebundenheit und persönlicher Abhängigkeit erbracht und werden diese Arbeitsleistungen von der Gegenseite ebenso lange entgegengenommen, dann ist auf schlüssige Weise ein Arbeitsverhältnis begründet worden. Selbst wenn eine Partei hierbei den Abschluss eines Arbeitsvertrages ausdrücklich abgelehnt hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |