863, 1151 ABGB : OGH 19.5.1981

Die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, unterscheidet den 'freien' Arbeitsvertrag vom Arbeitsvertrag. Werden jahrelang Arbeitsleistungen in organisatorischer Gebundenheit und pe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern, also das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, unterscheidet den 'freien' Arbeitsvertrag vom Arbeitsvertrag. Werden jahrelang Arbeitsleistungen in organisatorischer Gebundenheit und persönlicher Abhängigkeit erbracht und werden diese Arbeitsleistungen von der Gegenseite ebenso lange entgegengenommen, dann ist auf schlüssige Weise ein Arbeitsverhältnis begründet worden. Selbst wenn eine Partei hierbei den Abschluss eines Arbeitsvertrages ausdrücklich abgelehnt hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog