101 ArbVG : VwGH 12.11.1980
Die Zustimmung des BR zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muss vor deren Vollzug eingeholt werden. Eine Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Versetzung ist unzulässig und kann daher nicht durch das Einigungsamt ersetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitsplatzwechsel
331.116 Arbeitsverhältnis 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsrat |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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