101 ArbVG : VwGH 12.11.1980

Die Zustimmung des BR zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muss vor deren Vollzug eingeholt werden. Eine Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Versetzung ist unzulässig und kann daher nicht durch das Einigungsamt ersetzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1982; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitsplatzwechsel
331.116 Arbeitsverhältnis
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Zustimmung des BR zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muss vor deren Vollzug eingeholt werden. Eine Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Versetzung ist unzulässig und kann daher nicht durch das Einigungsamt ersetzt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog