Die Rangstelle der kündigungsschutzgesetzlichen Arbeitnehmerabfindung im System des 61 KO
Seit der Entscheidung des Grossen Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.1978, nach der die Abfindungen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan in der neu geschaffenen Rangstelle vor 61 Abs.1 Nr.1 KO eingestuft werden müssen, ist das Problem der Einordnung der individuellen Arbeitnehmer-Abfindun...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung 331.135 Kündigungsschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Seit der Entscheidung des Grossen Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.1978, nach der die Abfindungen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan in der neu geschaffenen Rangstelle vor 61 Abs.1 Nr.1 KO eingestuft werden müssen, ist das Problem der Einordnung der individuellen Arbeitnehmer-Abfindungen neu belebt worden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |