Die Rangstelle der kündigungsschutzgesetzlichen Arbeitnehmerabfindung im System des 61 KO

Seit der Entscheidung des Grossen Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.1978, nach der die Abfindungen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan in der neu geschaffenen Rangstelle vor 61 Abs.1 Nr.1 KO eingestuft werden müssen, ist das Problem der Einordnung der individuellen Arbeitnehmer-Abfindun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 3)
VerfasserIn: Schmid, Ronald
Schmid, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:30.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit der Entscheidung des Grossen Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.1978, nach der die Abfindungen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan in der neu geschaffenen Rangstelle vor 61 Abs.1 Nr.1 KO eingestuft werden müssen, ist das Problem der Einordnung der individuellen Arbeitnehmer-Abfindungen neu belebt worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog