117 Abs 1, 157 Abs 1 Z 3 ArbVG 1 DVG : Verwaltungsgerichtshof 16 März 1981

Steht ein gem 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung freigestelltes Betriebsratsmitglied in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so hat über den Antrag dieses Betriebsratsmitgliedes auf Feststellung der ihm fortzuzahlenden Geldbezüge gem 1 DVG die Dienstbehörde im Dienstrechtsverfahren mi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Stifter, Alfred
Ort / Verlag / Datum:02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
35.08 Dienst, öffentlicher
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Steht ein gem 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung freigestelltes Betriebsratsmitglied in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so hat über den Antrag dieses Betriebsratsmitgliedes auf Feststellung der ihm fortzuzahlenden Geldbezüge gem 1 DVG die Dienstbehörde im Dienstrechtsverfahren mit Bescheid zu entscheiden. Gem 117 Abs 1 ArbVG soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, das das Betriebsratsmitglied, wenn es nicht freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog