117 Abs 1, 157 Abs 1 Z 3 ArbVG 1 DVG : Verwaltungsgerichtshof 16 März 1981
Steht ein gem 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung freigestelltes Betriebsratsmitglied in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so hat über den Antrag dieses Betriebsratsmitgliedes auf Feststellung der ihm fortzuzahlenden Geldbezüge gem 1 DVG die Dienstbehörde im Dienstrechtsverfahren mi...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
35.08 Dienst, öffentlicher 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Steht ein gem 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung freigestelltes Betriebsratsmitglied in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so hat über den Antrag dieses Betriebsratsmitgliedes auf Feststellung der ihm fortzuzahlenden Geldbezüge gem 1 DVG die Dienstbehörde im Dienstrechtsverfahren mit Bescheid zu entscheiden. Gem 117 Abs 1 ArbVG soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, das das Betriebsratsmitglied, wenn es nicht freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |