Anrechnung nach 1155 ABGB nur für deckungsgleiche Zeitabschnitte

In gleicher Weise gilt dieser Rechtssatz - wie auch der OGH ausdrücklich festhält - natürlich auch für andere Anrechnungsbestimmungen, die sich - wie 1162 b ABGB und 29 Abs 1 AngG - in ihrem Wortlaut mit 1155 ABGB decken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.513 Schadenersatz
331.2 Gehälter
331.13 Entlassung: Arbeit
Region:Österreich
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