Beamter auf Probe, Entlassung wegen Dienstvergehens : BVerwG v.9.6.1981
Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens gemäss 31 Abs.1 Nr.1 BBG setzt eine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte nicht zwingend voraus.
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.082.81 Beamte: Entlassung
34.038 Rechtsprechung 35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel 35.081.71 Beamtenrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens gemäss 31 Abs.1 Nr.1 BBG setzt eine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte nicht zwingend voraus. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |