Familienbeihilfe : AG Wien v.10.7.1981

Familienbeihilfe nicht beim Arbeitsgericht einklagbar ausgenommen bei Anerkenntnis und Zahlungszusage durch den Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:29.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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