Betriebsschliessung: Kreditzinsen absetzbar

Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass mit der Betriebsaufgabe (Veräusserung) die noch offenen Schulden keine Betriebsschulden mehr sind. Der VwGH hat allerdings mit Erkenntnis vom 10. März 1981 (14/2363/80) stattgebend entschieden. Die Zinsenzahlungen sind aussergewöhnliche...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1982)
VerfasserIn: Neuner,
Henzl,
Ort / Verlag / Datum:05.02.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass mit der Betriebsaufgabe (Veräusserung) die noch offenen Schulden keine Betriebsschulden mehr sind. Der VwGH hat allerdings mit Erkenntnis vom 10. März 1981 (14/2363/80) stattgebend entschieden. Die Zinsenzahlungen sind aussergewöhnliche Aufwendungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog