Betriebsschliessung: Kreditzinsen absetzbar
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass mit der Betriebsaufgabe (Veräusserung) die noch offenen Schulden keine Betriebsschulden mehr sind. Der VwGH hat allerdings mit Erkenntnis vom 10. März 1981 (14/2363/80) stattgebend entschieden. Die Zinsenzahlungen sind aussergewöhnliche...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1982)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Rechtsauffassung, dass mit der Betriebsaufgabe (Veräusserung) die noch offenen Schulden keine Betriebsschulden mehr sind. Der VwGH hat allerdings mit Erkenntnis vom 10. März 1981 (14/2363/80) stattgebend entschieden. Die Zinsenzahlungen sind aussergewöhnliche Aufwendungen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |