Rechtsmittelfrist : OGH 17.3.1981
Wird den Parteien die Urteilsausfertigung von Amts wegen innerhalb offener Rechtsmittelfrist zur Berichtigung abverlangt, ohne dass das Gericht gleichzeitig mitteilt, um welche Berichtigungen es sich dabei im einzelnen handeln werde, beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der berichti...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird den Parteien die Urteilsausfertigung von Amts wegen innerhalb offener Rechtsmittelfrist zur Berichtigung abverlangt, ohne dass das Gericht gleichzeitig mitteilt, um welche Berichtigungen es sich dabei im einzelnen handeln werde, beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |