Rechtsmittelfrist : OGH 17.3.1981

Wird den Parteien die Urteilsausfertigung von Amts wegen innerhalb offener Rechtsmittelfrist zur Berichtigung abverlangt, ohne dass das Gericht gleichzeitig mitteilt, um welche Berichtigungen es sich dabei im einzelnen handeln werde, beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der berichti...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:29.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird den Parteien die Urteilsausfertigung von Amts wegen innerhalb offener Rechtsmittelfrist zur Berichtigung abverlangt, ohne dass das Gericht gleichzeitig mitteilt, um welche Berichtigungen es sich dabei im einzelnen handeln werde, beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog