Libera debent esse matrimonia

So sehr nun zwar das Eheaufhebungsrecht dem Schutz der Eheschliessungsfreiheit vor ihrer Beeinträchtigung durch Willensfehler dient, so fraglich ist die Richtigkeit seiner Ausgestaltung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1981; Nr 12)
VerfasserIn: Beitzke, Günther
Ort / Verlag / Datum:12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
341.649 Prozessrecht, internationales
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein