Differenz-oder Anrechnungsmethode bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

Mit seinem Urteil v.20.5.1981 hat der BGH die von ihm in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht, für den Trennungs-und Scheidungsfolgenunterhalt komme es auf die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung und nicht im Zeitpunkt der Trennung an, in einem wesentlichen Punkt im Ergebn...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 1/2)
VerfasserIn: Hornhardt, Rudolf V
Ort / Verlag / Datum:13.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
34.038 Rechtsprechung
347.627 Ehescheidung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit seinem Urteil v.20.5.1981 hat der BGH die von ihm in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht, für den Trennungs-und Scheidungsfolgenunterhalt komme es auf die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung und nicht im Zeitpunkt der Trennung an, in einem wesentlichen Punkt im Ergebnis aufgegeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog