Tenorierung bei Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht weicht von dem gesetzlich vorgesehenen Nichtigkeitsausspruch bei verfassungswidrigen Gesetzen ab. Indem es jegliche Beschränkung nach dem sachlichen Grund der Verfassungswidrigkeit aufgibt und neuartige Tenorierungsvarianten erfindet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 1)
VerfasserIn: Sachs, Michael
Ort / Verlag / Datum:01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
340.131 Rechtsstaat
Region:BRD
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