Tenorierung bei Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht weicht von dem gesetzlich vorgesehenen Nichtigkeitsausspruch bei verfassungswidrigen Gesetzen ab. Indem es jegliche Beschränkung nach dem sachlichen Grund der Verfassungswidrigkeit aufgibt und neuartige Tenorierungsvarianten erfindet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 340.131 Rechtsstaat |
Region: | BRD
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