Zur Novellierung des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes 1973
Erbübereinkommen im Sinne des GVG sind nach dem Erbanfall innerhalb der Erbengemeinschaft getroffene Vereinbarungen über die Verlassenschaft. Vor der Einantwortung besitzt der Erbe nur das Erbrecht. Erbübereinkommen, mit denen über das Erbrecht verfügt wird, sind nicht der Titel für den Erbschaftser...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1981; Nr 11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.235 Grundverkehrsrecht
347.65/.68 Erbrecht 333.6 Grundstücke |
Region: | Österreich
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