Zur Novellierung des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes 1973

Erbübereinkommen im Sinne des GVG sind nach dem Erbanfall innerhalb der Erbengemeinschaft getroffene Vereinbarungen über die Verlassenschaft. Vor der Einantwortung besitzt der Erbe nur das Erbrecht. Erbübereinkommen, mit denen über das Erbrecht verfügt wird, sind nicht der Titel für den Erbschaftser...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1981; Nr 11)
VerfasserIn: Rainer, Helfried
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.235 Grundverkehrsrecht
347.65/.68 Erbrecht
333.6 Grundstücke
Region:Österreich
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