Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters : Bundesarbeitsgericht vom 19.8.1981

Für das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule stellt die sich aus dieser Tätigkeit ergebende allgemeine Fort-und Weiterbildung keinen sachlichen Grund für eine Befristung dar. Auch nach Abschluss des Promotionsverfahrens können allgemein anerkannte sachliche Grü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.4 Universitäten
378.12 Universitäten: Lehrer
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule stellt die sich aus dieser Tätigkeit ergebende allgemeine Fort-und Weiterbildung keinen sachlichen Grund für eine Befristung dar. Auch nach Abschluss des Promotionsverfahrens können allgemein anerkannte sachliche Gründe für die Befristung gegeben sein, wie Erprobung, Wahrnehmung von Aufgaben von begrenzter Dauer, eine zielgerichtete Zwischen-oder Vorbereitungsphase für eine Tätigkeit ausserhalb der Universität.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog