Abfallbeseitigung, Genehmigung zum Einsammeln und Befördern : BVerwG v.27.5.1981

Eine Genehmigung zum Sammeln und Befördern von Abfällen gemäss 12 Abs.1 AbfG darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller diese Tätigkeiten weder nach 3 Abs.2 Satz 2 AbfG noch nach 3 Abs.3 AbfG ausüben darf.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.49 Abfallverwertung
351.824.1 Gewerbeordnung
658.567 Abfälle
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Genehmigung zum Sammeln und Befördern von Abfällen gemäss 12 Abs.1 AbfG darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller diese Tätigkeiten weder nach 3 Abs.2 Satz 2 AbfG noch nach 3 Abs.3 AbfG ausüben darf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog