Abfallbeseitigung, Genehmigung zum Einsammeln und Befördern : BVerwG v.27.5.1981
Eine Genehmigung zum Sammeln und Befördern von Abfällen gemäss 12 Abs.1 AbfG darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller diese Tätigkeiten weder nach 3 Abs.2 Satz 2 AbfG noch nach 3 Abs.3 AbfG ausüben darf.
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.49 Abfallverwertung
351.824.1 Gewerbeordnung 658.567 Abfälle 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Genehmigung zum Sammeln und Befördern von Abfällen gemäss 12 Abs.1 AbfG darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller diese Tätigkeiten weder nach 3 Abs.2 Satz 2 AbfG noch nach 3 Abs.3 AbfG ausüben darf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |