Die Anfechtung von Ermessensverwaltungsakten
Es stellt sich also heraus, dass der VGH Mannheim mit seiner Behauptung Unrecht hat, dass sie gegen eine Ermessensentscheidung gerichtete Klage nicht auf die Missachtung solcher Rechtsvorschriften gestützt werden kann, die nur im öffentlichen Interesse bestehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 50)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.07 Verwaltung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung 351.95 Verwaltungsverfahren 34.03 Rechtssicherheit 34.03 Rechtsschutz |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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