Die Anfechtung von Ermessensverwaltungsakten

Es stellt sich also heraus, dass der VGH Mannheim mit seiner Behauptung Unrecht hat, dass sie gegen eine Ermessensentscheidung gerichtete Klage nicht auf die Missachtung solcher Rechtsvorschriften gestützt werden kann, die nur im öffentlichen Interesse bestehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 50)
VerfasserIn: Skouris, Wassilios
Ort / Verlag / Datum:09.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.03 Rechtssicherheit
34.03 Rechtsschutz
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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