Kündigung wegen Krankheit : Vorliegen einer Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinne. Bundesarbeitsgericht vom 25.6.1981

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsunfähigkeit auch noch und bereits dann vorliegt, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit der Gefahr, in absehbarer naher Zukunft seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisherigen Erwerbsfähigkeit nachzugehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:18.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
368-013 Arbeitsunfähigkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-161829 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage