Zum Begriff des Rechtsmittels nach 2 Abs.2 AHG und die Rettungspflicht nach 1304 ABGB
Die Mat enthalten selbst keine Definition des Rechtsmittelbegriffes, sprechen jedoch im Zusammenhang damit immer von der Erschöpfung des Instanzenzuges.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1981; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.075 Amtshaftung
347.9 Prozessverfahren 347.51 Haftpflicht 347.955 Rechtsmittel: Prozessverfahren 347 Zivilrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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