Verspätetes Vorbringen durch den Streithelfer

Hat die Hauptpartei die Prozessführung ganz oder teilweise dem Streithelfer allein überlassen, kann sein verzögerndes verspätetes Vorbringen auch dann zurückgewiesen werden, wenn in seiner Person der für eine Zurückweisung erforderliche Verschuldensgrad festzustellen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 49)
VerfasserIn: Schulze, Johannes
Ort / Verlag / Datum:02.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.96 Gerichtspersonen
347.9 Prozessverfahren
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat die Hauptpartei die Prozessführung ganz oder teilweise dem Streithelfer allein überlassen, kann sein verzögerndes verspätetes Vorbringen auch dann zurückgewiesen werden, wenn in seiner Person der für eine Zurückweisung erforderliche Verschuldensgrad festzustellen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog