Verspätetes Vorbringen durch den Streithelfer
Hat die Hauptpartei die Prozessführung ganz oder teilweise dem Streithelfer allein überlassen, kann sein verzögerndes verspätetes Vorbringen auch dann zurückgewiesen werden, wenn in seiner Person der für eine Zurückweisung erforderliche Verschuldensgrad festzustellen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.96 Gerichtspersonen
347.9 Prozessverfahren 347.9 Zivilprozessordnung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat die Hauptpartei die Prozessführung ganz oder teilweise dem Streithelfer allein überlassen, kann sein verzögerndes verspätetes Vorbringen auch dann zurückgewiesen werden, wenn in seiner Person der für eine Zurückweisung erforderliche Verschuldensgrad festzustellen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |