Lohngleichheit für weibliche Arbeitnehmer : EuGH, v.11.3.1981
Ein Beitrag zu einem Altersversorgungssystem, den ein Arbeitgeber im Namen der Arbeitnehmer in Form eines Zuschlages zum Bruttolohn zahlt und der daher die Höhe dieses Lohnes mitbestimmt, stellt ein 'Entgelt dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung 331.215 Frauenlöhne 341.176 EuGH |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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