Lohngleichheit für weibliche Arbeitnehmer : EuGH, v.11.3.1981

Ein Beitrag zu einem Altersversorgungssystem, den ein Arbeitgeber im Namen der Arbeitnehmer in Form eines Zuschlages zum Bruttolohn zahlt und der daher die Höhe dieses Lohnes mitbestimmt, stellt ein 'Entgelt dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:25.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
331.215 Frauenlöhne
341.176 EuGH
Region:BRD
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