Plaketten im Betrieb : Einordnung in die Regeln der Meinungsfreiheit

Kann damit die Grundlinie gezogen werden, dass für Träger betriebsverfassungsrechtlicher Ämter regelmässig schon Plaketten unzulässig sind, die parteipolitischen Charakter haben oder Arbeitsablauf beziehungsweise Betriebsfrieden gefährden, während einfache Arbeitnehmer nur auf solche Plaketten verzi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 51)
Ort / Verlag / Datum:11.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.022 Arbeitsdisziplin
34.038 Rechtsprechung
342.727 Meinungsfreiheit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kann damit die Grundlinie gezogen werden, dass für Träger betriebsverfassungsrechtlicher Ämter regelmässig schon Plaketten unzulässig sind, die parteipolitischen Charakter haben oder Arbeitsablauf beziehungsweise Betriebsfrieden gefährden, während einfache Arbeitnehmer nur auf solche Plaketten verzichten müssen, die ihr konkretes Arbeitsverhältnis belasten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog